Am 01.03.2003 löste das Niedersächsische Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) die im Jahre 2000 erlassene und im Jahre 2002 als für nicht haltbar erklärte Gefahrtierverordnung in Niedersachsen ab.
Laut diesem Gesetz in aktueller Fassung werden an die Haltung von als von der zuständigen Behörde gefährlich eingestuften Hunden - unabhängig von der Rasse - spezielle Anforderungen gestellt.
In diesem Wesenstest wird die Gefährlichkeit - oder besser ausgedrückt die Sozialverträglichkeit - des Hundes mit dem Menschen und Hunden überprüft.
Die Durchführung dieser Tests obliegt speziell vom Niedersächsischem Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten benannten Tierärzten, zu denen Frau Dr. Tatjana Rusch seit dem Jahre 2000 zählt.
Nach dem Absolvieren des Wesenstests wird von der zur Testabnahme Befugten ein Gutachten erstellt, welches vom Hundehalter bei der zuständigen Behörde einzureichen ist.
Dr. med. vet. Tatjana Rusch | Prakt. Tierärztin
Zusatzbezeichnungen: Akupunktur, Verhaltenstherapie, Homöopathie, Tierschutzkunde (Kleintiere)
Sachverständige Prüferin nach NHundG: theoretische und praktische Sachkundenachweise / Wesenstest
Gespannprüferin für Blindenführhunde
Harburger Str. 29-31
21435 Stelle
Telefon:
Fax:
Notfall:
04174 / 711 - 230
04174 / 711 - 231
0172 / 514 01 27
Montag bis Freitag
09.00 - 10.30 Uhr
16.30 - 19.00 Uhr
Samstag
09.00 - 10.00 Uhr
(nur für Medikamenten- und Futterabholung)
Um Terminvereinbarung wird gebeten. Verhaltenstherapeutische Sprechstunde nach Vereinbarung.
Bitte beachten Sie: Zu den folgenden Sprechstunden ist keine Tierärztin zugegen. Die Praxis hat jedoch weiterhin geöffnet:
Montag, Freitag von 09.00 - 10.30 Uhr
Dienstag, Donnerstag von 16.30 -19.00 Uhr
Samstag von 09.00 - 10.00 Uhr
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